Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer bei GLAUX Steuerberater und Rechtsanwälten

Die Erbschaftsteuer ist eng mit erbrechtlichen Aspekten verbunden. Die Glaux Steuerberater und Rechtsanwälte können Sie umfassend beraten, denn hier finden Sie das gesamte Knowhow unter einem Dach.

Dabei beginnen wir mit einer ausführlichen Sachverhaltsermittlung:

Erbschaftsteuergestaltung vor Eintritt des Erbfalls

  • Ihr Güterstand als verheirateter Erblassers?
  • Soll Privat- oder Betriebsvermögen vererbt werden?
  • Gibt es Verwandte die als gesetzliche Erben bzw. als Pflichtteilsberechtigte in Betracht kommen?
  • Gibt es frühere letztwillige Verfügungen?
  • Kann Ihr Wille auch zu Lebzeiten (z.B. Schenkung) realisiert werden?
  • ...

 Erbschaftsteuer nach Eintritt des Erbfalls

  • Sind Maßnahmen der Nachlasssicherung erforderlich?
  • Beschränkung der Haftung durch Nachlassinsolvenz?
  • Ist eine Anfechtung der letztwilligen Verfügung gewollt?
  • Kontaktaufnahme zum eventuellen Testamentsvollstrecker notwendig?
  • Liegen zu berücksichtigende Vorempfänge (Schenkungen etc.) vor?
  • ...

Handlungsempfehlungen

Aus dem sorgfältig ermittelten Sachverhalt leiten wir dann konkrete Handlungsempfehlungen ab, die sowohl Ihren Willen als auch die erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Konsequenzen berücksichtigen.

Darüberhinaus setzten wir diese Empfehlungen in Absprache mit Ihnen durch die Formulierung entsprechender Verträge, Testamente etc. um.

Bei der Anfertigung  der notwendigen Steuererklärungen werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen der Erbschaftsteuer (Rechtstand 10/2016) bezüglich der Bewertung und der Steuerverschonung berücksichtigt.

 

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder

schildern Sie Ihr Anliegen

Ihre Anfrage behandeln wir streng vertraulich und Ihre Daten sind geschützt gem. DSGVO.

Kundenstimmen

„Mit unserer GmbH Co. KG mit 36 Mitarbeitern und 3 Auszubildenden sind wir in 2008 zur Firma GLAUX gewechselt und haben es bis heute nicht bereut. Unsere Buchhaltung, Löhne, Bilanzen und Jahresabschlüsse lassen wir dort mit DATEV erledigen und greifen von Fall zu Fall immer wieder gern und in der Regel Erfolg gekrönt auf die verschiedenen Rechtsanwälte zurück. Das Konzept der Firma ist jedenfalls gut und hat Zukunft.“


C. R.Geschäftsführerin

Die Telefonnummer wird für den Rückruf gem. Datenschutzerklärung verarbeitet.