Jahresabschluss

Jahresabschluss bei GLAUX Wirtschafts- und Steuerberatung

Der Jahresabschluss – Das Aushängschild Ihres Unternehmens

Ob jährliche Pflicht oder Kür: GLAUX zeigt Ihnen mögliches Optimierungspotential unter Ausnutzung aller Ansatz- und Bewertungswahlrechte des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf und unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer steuerlichen Rechte.

Unsere Tarife

Wir bieten Ihnen ein einfaches und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Abrechnungsmodell. Hier finden Sie unseren Online-Tarifrechner.

Der Jahresabschluss - Mehr als nur Berechnungsgrundlage für Ihre Steuerzahlungen!

Der Jahresabschluss bietet Ihnen und Ihren Kapitalgebern einen essenziellen Einblick in die Vermögens- und Ertragssituation Ihres Unternehmens. Er ist Entscheidungsgrundlage bei Rating, Kreditvergabe oder Kapitalbeschaffung.

Gut zu wissen, allen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen!

Für handelsrechtliche Zwecke:

  • HGB-Abschluss inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
  • IFRS-Abschluss
  • US-GAAP-Abschluss
  • Konzernabschluss
  • Liquidationsbilanzen
  • Umwandlungsbilanzen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Überschuldungsbilanzen
  • gesonderte Offenlegungsbilanzen

Für steuerliche Zwecke:

  • Steuerbilanz
  • Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
  • Ermittlung des Überschusses bei Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, nichtselbstständiger Tätigkeit
  • Gewinnermittlung im steuerlichen Abwicklungszeitraum
  • steuerliche Umwandlungsbilanzen
  • Beratung bei der Ausnutzung von Wahlrechten im Handels- und Steuerrecht
  • Jahresabschlussanalyse, Soll-Ist-Vergleich, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
  • Unterstützung bei der Feststellung des Jahresabschlusses
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister
  • Übergabe in gedruckter und gebundener Form

Warum den Jahresabschluss von GLAUX?

  • Sie erhalten einen umfassenden und schnellen Überblick über die Lage Ihres Unternehmens.
  • Sie haben die Gewissheit einer rechtssicheren Erstellung.
  • Sie sparen Zeit und Ressourcen für die Erstellung des Jahresabschlusses.
  • Ihr Jahresbericht wird zeitgerecht erstellt (Wunschtermin).
  • Sie profitieren von der Nutzung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Sie erhalten eine kompetente Jahresabschlussanalyse

Mögliche Zusatzleistungen

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss stehen weitere Dienstleistungen, die sie innerhalb der GLAUX-Gruppe erhalten können:

  • Jahresabschlussprüfung
  • Konzernabschlusserstellung
  • Internationale Abschlüsse
  • Forderungsmanagement
  • Kennzahlenanalyse und Branchenvergleich
  • Auswertungen
  • BWA/Liquiditätsübersicht
  • Anlagenspiegel
  • AfA-Simulation
  • Entwicklung Investitionsabzugsbetrag
  • Kennzahlen
  • Kapitalflussrechnungen
  • Mehrjahresvergleiche
  • Grafische Darstellung der Struktur von Vermögen und Kapital

Elektronische Steuerbilanz

Der Inhalt der Handelsbilanz einschließlich steuerlicher Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie weitere steuerrelevante Daten (E-Bilanz) müssen nun endgültig für nach dem 31.12.2012 beginnende Geschäftsjahre elektronisch übermittelt werden.

Allerdings stellt ein BMF-Schreiben ausdrücklich klar, dass Eingriffe in das Buchungsverhalten vermieden werden sollen. Taxonomiepositionen sind grundsätzlich nur verpflichtend zu befüllen, sofern in der Buchhaltung des Unternehmens ein inhaltlich entsprechendes Sachkonto verwendet wird. Soweit Taxonomie und Sachkontenrahmen nicht deckungsgleich sind, sollen Auffangpositionen die vollständige Erfassung der Bilanz- und GuV-Posten sicherstellen.

Der rechtlich geforderte Umfang der Angabepflichten allein sollte keine weitreichende Anpassungen der betrieblichen Abläufe oder wesentliche Eingriffe in die komplexen Buchführungssysteme der Unternehmen erfordern.

Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Für Bilanzierende, die in den sogenannten besonderen sachlichen Anwendungsbereich fallen, wird der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt im Wege einer Billigkeitsregelung um ein weiteres Jahr, nämlich auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.Dezember 2014 beginnen, verschoben. Betroffen sind Betriebsstätten, steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sowie Betriebe gewerblicher Art.

Inländische Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten sind verpflichtet, eine E-Bilanz für das Unternehmen als Ganzes einzureichen. Eine Aufteilung der Bilanz in Sachverhalte, die das Stammhaus betreffen und solche der Betriebsstätten ist für diese Unternehmen insoweit nicht vorgesehen. Inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen müssen demgegenüber künftig einer Betriebsstätten-E-Bilanz erstellen.

Steuerbegünstigte Körperschaften (§§ 51 ff. AO) sind nach dem BMF-Schreiben verpflichtet, eine E-Bilanz ausschließlich für steuerpflichtige wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe aufzustellen. Betriebe gewerblicher Art von Juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen nach dem BMF-Schreiben eine E-Bilanz übermitteln, sofern die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz und GuV besteht. Die Erstellung einer entsprechenden Spartenrechnung wird für diese Rechtsträger im Einzelfall eine besondere Herausforderung darstellen.

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder

schildern Sie Ihr Anliegen

Ihre Anfrage behandeln wir streng vertraulich und Ihre Daten sind geschützt gem. DSGVO.

Kundenstimmen

„Vor ca. 2 Jahren war mein Entschluss zur Selbständigkeit gefallen. Ich hatte eigentlich erstmal nur einen Steuerbüro gesucht, habe dann bei GLAUX aber eine Rundum-Beratung bekommen: GmbH-Gründung (ein Notar war auch gleich dabei), Kapitalbeschaffung, Gesellschaftsvertrag usw. und sogar bei meiner Homepage und den AGB hat mir ein Anwalt geholfen. Ging alles viel schneller als befürchtet und war auch gar nicht so teuer. Seitdem bin ich mit meinen laufenden Sachen dort und alles funktioniert super.“


H. K.Selbständig

Die Telefonnummer wird für den Rückruf gem. Datenschutzerklärung verarbeitet.