Gehalts- und Lohnabrechnung

Lohnabrechnung Steuern Wirtschaft Recht

Sie als Unternehmer und Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gehalts- und Lohnabrechnung steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Gehalts- und Lohnabrechnung, die Pflege der Personaldaten, die Führung der Jahreslohnkonten und die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten – all das hat sich, nicht zuletzt auch wegen der sich fast jährlich ändernden Rahmenbedingungen, zu einer zunehmend umfangreichen Aufgabe entwickelt.

Die Abrechnungen müssen korrekt und termingerecht erfolgen. Nicht ganz so einfach, wenn man die häufigen Gesetzesänderungen in diesem Bereich bedenkt.

Auch bei Themen wie Datenübermittlung, -sicherheit und -archivierung sollte mit maximaler Präzision vorgegangen werden. Eine Sozialversicherungs- oder Lohnsteuerprüfung kann sonst schnell teure Folgen haben.

Durch unseren Knowhow als Rechtsanwälte und Steuerberater sind wir in der Lage, qualifizierte und sehr detaillierte Beratungen im Bereich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes anzubieten.

Mit Ihnen gemeinsam ordnen wir Ihre Angestellten sozialversicherungsrechtlich ein und erstellen die notwendigen Meldungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer.

Das heißt im Einzelnen:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen jeder Art
  • Vollständigkeitsüberprüfung von Lohnunterlagen
  • Lohnersatz- und Sachbescheinigungen
  • Lohnfortzahlungsberechnung
  • Meldungen an Krankenkassen, Versorgungswerke etc.
  • Überleitung zur Finanzbuchhaltung
  • Prognoseabrechnungen
  • Abwicklung des personalbedingten Zahlungsverkehrs
  • Begleitung von Sozialversicherungsprüfungen
  • Führung von Arbeitszeit- und Urlaubskonten
  • Organisation der betrieblichen Altersversorgung
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistung
  • Hinweise auf Pauschalisierungsmöglichkeiten
  • Beachtung tariflicher Verpflichtungen
  • Begleitung von SV- und LSt-Außenprüfungen

Warum die Gehalts- und Lohnabrechnung bei GLAUX

  • Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Lohnabrechnung.
  • Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter werden zuverlässig erstellt.
  • Sie sind bei Gesetzesänderungen oder technischen Anforderungen stets auf dem aktuellen Stand.
  • Die Archivierung von Lohnauswertungen erfolgt gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten.
  • Ihre Mitarbeiter brauchen diesbezüglich kein komplexes Fachwissen.

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Kundenstimmen

„Meine Steuererklärung ist bei der Kanzlei Glaux immer rechtzeitig bearbeitet worden und es hat nie Probleme gegeben. Meine Frau ist Minijobberin und verkauft nebenbei noch Honig und selbstgezogene Kerzen aus Bienenwachs auf den Wochenmärkten in der Region. Unser Berater bei Glaux hat uns gut erklärt, wie sich das alles steuerlich auswirkt. Jetzt haben wir zu Hause auch ein Arbeitszimmer, das wir steuerlich absetzen können.“


M. L.Privat/Kleingewerbe

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