Steuerberaterwechsel
Den Steuerberater richtig wechseln
Beim Wechsel Ihres Steuerberaters nehmen wir Sie an die Hand.
1. Der kostenoptimale Zeitpunkt
Prinzipiell können Sie uns jederzeit beauftragen. Falls Ihr bisheriger Steuerberater aber z. B. gerade erst mit der Erstellung von Bilanzen oder Steuererklärungen angefangen hat, müssten Sie ihm diese Arbeiten dann unter Umständen noch bezahlen. Dies klären wir für Sie ab und ermitteln den optimalen Wechselzeitpunkt, damit Sie keine Arbeiten doppelt bezahlen müssen.Bei der Lohnabrechnung oder der Finanzbuchhaltung ist ein Wechsel zu jedem Monatsende problemlos möglich.
2. Die Beendigung Ihres bestehenden Vertrages
Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Steuerberater keinen längerfristigen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen jederzeit kündigen. Aber auch diesen Schritt können Sie bereits uns überlassen.
3. Die Übernahme von Unterlagen und Daten
Alle notwendigen Unterlagen und Daten fordern wir für Sie von Ihrem bisherigen Steuerberater an. Im Allgemeinen geschieht dies reibungslos, denn wir alle sind nach dem Steuerberatergesetz zum kollegialen Umgang verpflichtet. Sollte es wider Erwarten doch zu Verzögerungen kommen, sodass eine Frist nicht eingehalten werden kann, stellt auch das kein Problem dar. Wir beantragen dann einfach für Sie eine entsprechende Fristverlängerung beim Finanzamt, die unter solchen Umständen in der Regel auch gewährt wird.
4. Mitteilung an das Finanzamt
Auch an dieser Stelle haben Sie nichts weiter zu veranlassen. Wir teilen der Finanzverwaltung mit, dass Sie uns zur Wahrnehmung Ihrer steuerlichen Interessen bevollmächtigt haben und widerrufen in Ihren Namen die Vollmacht Ihres bisherigen Steuerberaters.