Personalwesen
Arbeitsrecht: Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen in Berlin und Frankfurt
Für den Arbeitnehmer bedeutet Arbeit Existenzsicherung und die Aufrechterhaltung des Lebensstandards. Der Arbeitgeber ist bestrebt, das wirtschaftliche Risiko von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen möglichst gering zu halten.
Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht befindet sich in ständigem Wandel.
Aufgrund regelmäßiger Fortbildung und anwaltlicher Tätigkeit vor Gericht sind wir in der Lage diesen Wandel zu berücksichtigen.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Für Arbeitnehmer versuchen wir schon im Vorfeld einer gerichtlichern Auseinandersetzung in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu einer einvernehmlichen Lösung des Streitfalles zu gelangen, indem wir eine Rücknahme der Kündigung oder eine Abfindung vereinbaren.
Selbstverständlich vertreten wir Arbeitnehmer auch im Zuge der Kündigungsschutzklage falls sich eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lässt.
Für Arbeitgeber wird besonders die rechtliche Beratung bei der Formulierung von Arbeitsverträgen oder vor Ausspruch einer Kündigung benötigt. Eine widerrechtlich ausgesprochne Kündigung oder ein rechtsunwirksamer Arbeitsvertrag kostet den Arbeitgeber nicht nur Geld und Zeit, sondern führt auch zu Verwerfungen im Betriebsklima.