Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer bei GLAUX Steuerberater und Rechtsanwälten

Die Erbschaftsteuer ist eng mit erbrechtlichen Aspekten verbunden. Die Glaux Steuerberater und Rechtsanwälte können Sie umfassend beraten, denn hier finden Sie das gesamte Knowhow unter einem Dach.

Dabei beginnen wir mit einer ausführlichen Sachverhaltsermittlung:

Erbschaftsteuergestaltung vor Eintritt des Erbfalls

  • Ihr Güterstand als verheirateter Erblassers?
  • Soll Privat- oder Betriebsvermögen vererbt werden?
  • Gibt es Verwandte die als gesetzliche Erben bzw. als Pflichtteilsberechtigte in Betracht kommen?
  • Gibt es frühere letztwillige Verfügungen?
  • Kann Ihr Wille auch zu Lebzeiten (z.B. Schenkung) realisiert werden?
  • ...

 Erbschaftsteuer nach Eintritt des Erbfalls

  • Sind Maßnahmen der Nachlasssicherung erforderlich?
  • Beschränkung der Haftung durch Nachlassinsolvenz?
  • Ist eine Anfechtung der letztwilligen Verfügung gewollt?
  • Kontaktaufnahme zum eventuellen Testamentsvollstrecker notwendig?
  • Liegen zu berücksichtigende Vorempfänge (Schenkungen etc.) vor?
  • ...

Handlungsempfehlungen

Aus dem sorgfältig ermittelten Sachverhalt leiten wir dann konkrete Handlungsempfehlungen ab, die sowohl Ihren Willen als auch die erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Konsequenzen berücksichtigen.

Darüberhinaus setzten wir diese Empfehlungen in Absprache mit Ihnen durch die Formulierung entsprechender Verträge, Testamente etc. um.

Bei der Anfertigung  der notwendigen Steuererklärungen werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen der Erbschaftsteuer (Rechtstand 10/2016) bezüglich der Bewertung und der Steuerverschonung berücksichtigt.

 

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Kundenstimmen

„Wir sind jetzt schon seit etwas mehr als drei Jahren mit unseren Steuersachen bei Glaux. Besonders angenehm finden wir, dass einem alles genau erklärt wird, und dass wir immer rechtzeitig erinnert werden, z. B. an unsere Belege. Wir hatten auch schon mal ein Rechtsproblem, da hat ein Anwalt von Glaux sich eingeschaltet und wir mussten nicht vor Gericht. Vielen Dank auch dafür, jedenfalls empfehlenswert!“


A. W.Geschäftsführer

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