Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung bei GLAUX in Berlin und Frankfurt

Glaux: Ihre digitale Kanzlei 2023

Wir passen uns nahtlos in Ihre digitalen Geschäftsprozesse ein. Dies lässt Sie orts- und zeitunabhängig auf Ihre Zahlen als Basis Ihrer Entscheidungen zugreifen:

  • Sie übermitteln uns Ihre gescannten Belege und wir erstellen die Buchhaltung komplett oder
  • Sie verwenden Buchhaltungssoftware wie Lexware oder WISO-Buchhalter oder eine Buchhaltungs-App wie SEVDESK, IONOS Buchhaltung, DEBITOOR, LEXOFFICE und ähnliche und wir übernehmen Ihre Daten, berichtigen sie gegebenfalls und kommen Ihren steuerlichen Pflichten nach.
  • In einem Unternehmenscockpit haben Sie dann jedezeit online den Überblick über Ihre geschäftliche Situation.

Unsere Tarife

Wir bieten Ihnen ein einfaches und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Abrechnungsmodell. Hier finden Sie unseren Online-Tarifrechner.

Buchhaltung

In der Buchhaltung wird jeder betriebliche Beleg, jeder Lebenssachverhalt erfasst:

  • Einkauf von Waren oder Dienstleistungen
  • Verkauf der eigenen Ware oder Leistung
  • Beschäftigung von Personal
  • Anmietung von Geschäftsräumen
  • Dienstwagen Leasing
  • Dienstreisen, Bewirtungskosten, Unterkunft
  • Werbungskosten

All dies führt zu Belegen, die buchhalterisch verarbeitet werden müssen.

Monatlich, quartalsweise oder jährlich?

Ihre Buchhaltung kann monatlich, quartalsweise oder einmal jährlich erstellt werden. Dieser Turnus orientiert sich an den Abgabezeiträumen der Umsatzsteuer. Sind Sie z. B. Existenzgründer, so müssen Sie mindestens 1 Jahr lang monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen, also ist auch die Buchhaltung monatlich zu erstellten.

Es gibt Unternehmen, die keine Umsatzsteuern abzuführen haben. Dies sind beispielsweise Versicherungsmakler, Finanzdienstleister oder Ärzte. Ein solches Unternehmen könnte die Buchhaltung einmal im Jahr erstellen. Dies gilt ebenso für ein Unternehmen, welches Umsatzsteuern abzuführen hat, die Jahres-Umsatzsteuer aber 512,00 € nicht übersteigt.

Beträgt jedoch Ihre abzuführende Jahres-Umsatzsteuer mehr als 512,00 €, aber weniger als 6.136,00 €, dann verpflichtet Sie das Finanzamt ab dem 2. Jahr zu einer quartalsweisen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Es gelten aber unabhängig davon zwei wesentliche Gesichtspunkte, die gegen eine jährlich einmalige Erstellung der Buchhaltung sprechen: Sie wissen unterjährig nicht, wo Sie tatsächlich mit Ihrem Unternehmen stehen. Zudem können Sie die Vollständigkeit Ihrer Belege unterjährig nicht kontrollieren und geraten nach mehr als einem Jahr in die schwierige Situation, nachträglich für die Vollständigkeit sorgen zu müssen.

Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften

Wir  erstellen Ihre Buchhaltung nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dies umfasst grundsätzlich das Prüfen der uns eingereichten Belege und Rechnungen, das Buchen aller Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) sowie der Anlagegüter. Das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte sowie die Information zu gesetzlichen Änderungen gehört selbstverständlich ebenfalls dazu.

Umsatzsteuervoranmeldung

Mit Hilfe der Buchungen erstellen wir Ihre Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzverwaltung und übermitteln diese dann digital. Sie erhalten von uns anschließend das Übertragungsprotokoll, damit Sie stets auf dem Laufenden sind, wieviel Sie an das Finanzamt abführen müssen. Damit Sie immer wissen, wo Ihr Unternehmen steht, erhalten Sie zudem einmal im Monat eine auf Ihre Branche bezogene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).

Effektives Mahnwesen durch eine Offene-Posten-Buchhaltung (OPos)

Überwachen Sie Ihre Außenstände (Debitoren) durch eine Offene-Posten-Buchhaltung. Eine wichtige Voraussetzung Ihres betrieblichen Mahnwesens ist die systematische Überwachung der Außenstände (Debitoren) und deren regelmäßige Überprüfung, etwa im monatlichen Rhythmus.

Das Führen einer Offene-Posten-Buchhaltung ist deswegen nicht nur Grundlage für den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen, sondern hilft Ihnen außerdem dabei, säumige Schuldner besser in den Griff zu bekommen.

Kostenrechnung, Kostenstellen, Kostenverrechnungssätze

Innerhalb der Finanzbuchhaltung erfolgt die Erfassung aller Geschäftsvorfälle zeitlich gegliedert unter Nutzung der Systematik eines zutreffenden Kontenplanes. So laufen z. B. alle Erlöse und alle Aufwendungen (Verbrauchsmaterial, Arbeitskleidung usw.) fein säuberlich auf jeweils getrennten Konten auf.

Nur, leider wissen Sie dadurch zum einen noch immer nicht, welchen Kostenstellenbereichen Ihres Unternehmens Sie diese Aufwendungen als Kosten zuzuordnen haben und zum Anderen sind Sie nicht in der Lage, für die einzelnen Kostenstellen zutreffende Kostenverrechnungssätze zu bilden. – Genau hier aber setzen wir an und verschaffen Ihnen den notwendigen Überblick!

Komfortabler zahlen

Wir bieten Ihnen eine bankenübergreifende Electronic-Banking-Lösung. Die Transaktionen zur Bank erfolgen via modernster Übermittlungsverfahren und auf höchstem Sicherheitsstandard. Wir unterbreiten Ihnen Zahlungsvorschläge, die aus der Buchhaltung abgeleitet werden.

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Ihre Anfrage behandeln wir streng vertraulich und Ihre Daten sind geschützt gem. DSGVO.

Kundenstimmen

„Mit unserer GmbH Co. KG mit 36 Mitarbeitern und 3 Auszubildenden sind wir in 2008 zur Firma GLAUX gewechselt und haben es bis heute nicht bereut. Unsere Buchhaltung, Löhne, Bilanzen und Jahresabschlüsse lassen wir dort mit DATEV erledigen und greifen von Fall zu Fall immer wieder gern und in der Regel Erfolg gekrönt auf die verschiedenen Rechtsanwälte zurück. Das Konzept der Firma ist jedenfalls gut und hat Zukunft.“


C. R.Geschäftsführerin

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